Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Long-COVID-Richtlinie: Erstfassung
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 9. Mai 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – § 40a (Anpassung eines Verweises) und Anlage VIIa (Aktualisierung April 2024)
Beschluss vom 7. Mai 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Nummer 35b Alirocumab
Beschluss vom 7. Mai 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Belantamab-Mafodotin (Aufhebung des Beschlusses vom 5. Oktober 2023)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Sirolimus (Faziale Angiofibrome bei tuberöser Sklerose, ≥ 6 Jahre)
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. März 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Teclistamab (Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien) – Therapiekosten
Der Beschluss vom 9. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 11. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Talquetamab (Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien) – Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 7. Mai 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Mai 2024 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.2 Buchstabe b zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie)
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Mai 2024 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Mai 2024 in Kraft.